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Herzlich Willkommen
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| Mit der Eröffnung eines eigenen Büros im Februar 2005
in Frankfurt am Main habe ich nach über 20 Jahren Tätigkeit als
Angestellter in Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
den Sprung in die Selbständigkeit als Steuerberater gewagt. Mit diesem
Schritt werde ich meine vielfältigen Erfahrungen in allen
Tätigkeitsfeldern der Steuerberatung noch effektiver einsetzen können.
Zu diesen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere:
Ich freue mich, dass mich Mitarbeiter, mit denen ich schon seit Jahren zusammenarbeite, hierbei begleiten.
Diplomkaufmann Georg Tiesfeld
Steuerberater
Westendstr. 16-22
60325 Frankfurt
Tel.: (069) 970 97 51 - 0
Fax: (069) 970 97 51 - 44
E-mail: info@steuerbuero-tiesfeld.de
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18.04.2024 | Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar | | Knapp die Hälfte aller Beschäftigten ist in Deutschland laut der aktuellen Gallup-Studie im Job unzufrieden und auf der Suche nach etwas Passenderem. Wer vielfältig sucht und sich engagiert, hat bessere Chancen auf seinen Traumjob. Für die Jobsuche können nicht nur Online-Jobportale mit... | | 15.04.2024 | Verliebt, verlobt, verheiratet - die erste gemeinsame Steuererklärung | | Frischvermählte sollten ihre erste gemeinsame Steuererklärung nicht auf die lange Bank schieben. Ihnen kann eine beträchtliche Steuerersparnis winken. Denn mit der sogenannten Zusammenveranlagung kommt bei ihnen der günstige Splittingtarif wie bei allen anderen Ehen und eingetragenen... | | 11.04.2024 | Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen | | Sächsisches Finanzgericht entscheidet über Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG Ein Pflegender kann einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10% des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt. Dies hat das Sächsische... | | 09.04.2024 | Kosten für den "Wasch-Service" sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen | | Das Finanzgericht Münster hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 15.12.2023, Az. 12 K 1090/21 E) unter anderem entschieden, dass die Kosten für einen Wasch-Service, der das Waschen, Bügeln, Stärken und Mangeln von Wäsche übernimmt, nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen... | | |
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