Steuerberater Frankfurt | Tiesfeld   Ein neues Steuerbüro mit Tradition


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Unsere Dienstleistungen
Steuerberatung
Steuerberatung für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Vereine.
Finanzbuchhaltung
Übernahme der Finanzbuchhaltung, Einrichtung und Überwachung der Finanzbuchhaltung im Unternehmen einschließlich Budgetplanung und Überwachung, Organisationsberatung für Finanzbuchhaltung.
Jahresabschlüsse
Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht, Einnahme-Überschussrechnungen, Abschlüsse unter Beachtung des Gemeinnützigkeitsrechtes.
Lohnbuchhaltung

Erstellung der laufenden Lohnbuchhaltung incl. aller Abrechnungen und Meldungen, Erstellung von TVÖD- (BAT-) Löhnen, Unterstützung und Teilnahme an Prüfungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger.

Betriebwirtschaftliche Beratung

Unternehmensberatung, Finanzierungsberatung, Erstellung von Businessplänen, Budgetplanung, Liquiditäts- und Finanzplanung, Basel II

18.04.2024 Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar
Knapp die Hälfte aller Beschäftigten ist in Deutschland laut der aktuellen Gallup-Studie im Job unzufrieden und auf der Suche nach etwas Passenderem. Wer vielfältig sucht und sich engagiert, hat bessere Chancen auf seinen Traumjob. Für die Jobsuche können nicht nur Online-Jobportale mit...
15.04.2024 Verliebt, verlobt, verheiratet - die erste gemeinsame Steuererklärung
Frischvermählte sollten ihre erste gemeinsame Steuererklärung nicht auf die lange Bank schieben. Ihnen kann eine beträchtliche Steuerersparnis winken. Denn mit der sogenannten Zusammenveranlagung kommt bei ihnen der günstige Splittingtarif wie bei allen anderen Ehen und eingetragenen...
11.04.2024 Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen
Sächsisches Finanzgericht entscheidet über Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG Ein Pflegender kann einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10% des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt. Dies hat das Sächsische...
09.04.2024 Kosten für den "Wasch-Service" sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Das Finanzgericht Münster hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 15.12.2023, Az. 12 K 1090/21 E) unter anderem entschieden, dass die Kosten für einen Wasch-Service, der das Waschen, Bügeln, Stärken und Mangeln von Wäsche übernimmt, nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen...
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